Zur sicheren und entspannten Erledigung des KFZ - Verkaufes, gehören auch die Formalitäten.
Das Fahrzeug wird von uns im Rahmen der gesetzlichen Frist, also 7 Werktage, bei der
Sie erhalten von uns die Kopie des entwerteten Fahrzeugscheins
Überbezahlte KFZ - Steuer wird Ihnen von der für Sie zuständigen Behörde rückerstattet.
Ist das Auto schon abgemeldet, erübrigt sich die Stillegung durch uns natürlich.
Als gewerbliche Autohändler kaufen wir selbstverständlich auch abgemeldete Autos.
zuständigen KFZ - Zulassungstelle abgemeldet.
(Abmeldebescheinigungen gibt es seit März dieses Jahres im Rahmen der EG nicht mehr).
Dieses Dokument lassen Sie bitte Ihrer Versicherung zukommen, damit diese dann auch Ihre bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung löscht.
Der Rest geschieht ohne Ihr Zutun.
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