Das Fahrzeug wird von uns im Rahmen der gesetzlichen Frist, also 7 Werktage, bei der
zuständigen KFZ - Zulassungstelle abgemeldet.
Sie erhalten von uns die Kopie des entwerteten Fahrzeugscheins
(Abmeldebescheinigungen gibt es seit März dieses Jahres im Rahmen der EG nicht mehr).
Dieses Dokument lassen Sie bitte Ihrer Versicherung zukommen, damit diese dann auch Ihre bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung löscht.
Der Rest geschieht ohne Ihr Zutun.
Überbezahlte KFZ - Steuer wird Ihnen von der für Sie zuständigen Behörde rückerstattet.
Ist das Auto schon abgemeldet, erübrigt sich die Stillegung durch uns natürlich.
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